Um als Kindertagespflegeperson arbeiten zu können wird vom Jugendamt Kreis Bergstraße eine Pflegeerlaubnis erteilt. Voraussetzung für diese sind u.a.
  • ein Gesundheitszeugnis
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von der Tagespflegeperson sowie allen im Haushalt lebenden Personen über 18 Jahren
  • alle 2 Jahre der Besuch eines 1.-Hilfe-Kurses für Babys und Kleinkinder
  • die Überprüfung der Wohn- und Familienverhältnisse
  • sowie die Absolvierung der Grund- und Aufbauqualifizierung.

Sabrina Zöllner
Die Grund- und Aufbauqualifizierung mit 160 UE (Unterrichtseinheiten) habe ich von Januar 2011 bis Dezember 2011 absolviert und erfolgreich mit einer Hausarbeit und Prüfung bestanden. Jedes Jahr müssen Weiterbildungen von mindestens 20 UE absolviert werden. Im Jahr 2021/2022 habe ich eine weitere große Aufbauqualifikation von 140 UE absolviert. 

Darüber hinaus studiere ich "Sozial Arbeit/Sozialpädagogik" an der IUBH (Fernstudium).

Christian Zöllner
Christian hat im Februar 2022 seine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson mit 160 UE erfolgreich absolviert und mit einer Prüfung bestanden. Die Aufbauqualifizierung mit weiteren 140 UE soll zeitnah in 'Angriff' genommen werden.

Einige Fortbildungen die wir bereits besucht haben


Sprachentwicklung und Sprachförderung * Sprache ist die Kleidung der Gedanken * Soziale Beziehungen und Emotionen bei Babys und Eltern * Eingewöhnung * Frühkindliche Entwicklung fördern und beobachten * Bildungsort Kindertagespflege (Hessischer Bildungsplan) I & II * Steuern * Soziale und emotionale Intelligenz * Entspannung, Besinnung und Achtsamkeit * Resilienz I & II * Tageskinder und eigene Kinder * Teilnahme an regelmäßigen Tagesmüttertreffen zu bestimmten Themen * Teilnahme an mehreren Supervisionen


Bundeszertifikat nach dem DJI-Curriculum

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